Die neue Einstufung und Kennzeichnung
von Wasch- und Reinigungsmitteln in Europa – CLP

 

CLP (Classification, Labeling and Packaging) ist eine EU-Verordnung, die das bisherige europäische Kennzeichnungs- und Einstufungssystem von Stoffen und Gemischen an das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen anpasst. Das bedeutet, dass neue Piktogramme und neue Sätze, die die möglichen Gefahren beschreiben, auf Etiketten und Verpackungen aufgedruckt werden müssen.


Die CLP Verordnung tritt ab dem 1. Juni 2015 in Kraft.


Produkte, die vor dem 1. Juni abgepackt wurden, können noch bis Juni 2017 im Handel vertrieben werden.

 

 

Was ändert sich durch die neue Verordnung bei den
Sonett Produkten?

 

 

Was bleibt gleich bei den Sonett Produkten?

Auch wenn sich bei wenigen Sonett Produkten die Einstufungen verändern, bleiben die Sonett Qualitäten, Zertifikate und Zusammensetzungen die gleichen bewährten wie zuvor.

 

 

Sinn der neuen Verordnung

Durch die verschärften Vorschriften und die neuen Piktogramme wird die Aufmerksamkeit erhöht, sorgfältig mit den Wasch- und Reinigungsmitteln umzugehen und vor Kindern geschützt aufzubewahren.

 

Auch wenn, wie bei unserem Kalklöser oder Wäschespüler, Zitronensäure in Lebensmittelqualität eingesetzt wird, brennt ein Spritzer im Auge doch deutlich. Vorsicht ist daher angebracht. Oder der Gehalt von 70% pflanzlichem Alkohol bei der Hände- und Flächendesinfektion erfordert Vorsicht bei offener Flamme oder heißen Flächen.

 

Nur – würden die gleichen Einstufungs- und Kennzeichnungskriterien dieser Verordnung auch für kosmetische Produkte gelten, müssten alle Parfums und  Eau de Cologne mehrere Gefahrenpiktogramme tragen. Ebenso Shampoos, Haarsprays und manche anderen Kosmetika. Eine 20%ige Essigessenz z.B. würde als Putzmittel ein Gefahrensymbol erhalten und als ätzend zu kennzeichnen sein. Als Lebensmittel im Essigregal ist es frei von jeglicher Kennzeichnung. Auch Spirituosen wären ab einem höheren Alkoholgehalt kennzeichnungspflichtig als potenzieller Gefahrstoff.

 

Auf mögliche Gefahren deutlicher hinzuweisen macht durchaus Sinn. Die unterschiedliche Bewertung aber des gleichen Inhaltsstoffes, je nachdem ob wir ein Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetik oder Lebensmittel vor uns haben, kann durch die neue CLP Verordnung verstärkt zu möglichen Fehleinschätzungen führen. 

 

 

Sonett Mai 2015

 

 

 

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