Sonett ist Pionier für ökologische Wasch- und Reinigungsmittel seit über 37 Jahren. Tierversuche widersprechen vollständig unserem ethischen als auch unserem wissenschaftlichen Verständnis. Deshalb hat Sonett noch nie Tierversuche durchgeführt und auch nicht in Auftrag gegeben.
Vielmehr unterstützen wir seit Jahren die Akademie des Deutschen Tierschutzbundes, die intensiv an der Entwicklung alternativer Testmethoden zu Tierversuchen arbeitet.
Sonett lehnt grundsätzlich jegliche Tierversuche mit Nachdruck ab. Tiere sind Schmerz empfindende, fühlende und leidende Wesen, deshalb sind Tierversuche ethisch nicht vertretbar. Hinzu kommt, dass die Aussagekraft der durch Tierversuche gewonnen Daten durchaus angezweifelt werden kann, da sie in der Regel nicht einfach auf Menschen übertragbar sind.
Aus der Tierverwendungsstatistik 2009 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erfahren wir, dass ca. 34% der Tierversuche in Deutschland in der biologischen Grundlagenforschung geschehen, 39% in der medizinischen Forschung, 24% für Wissenschaft und Ausbildungszwecke und ca. 4% in der chemischen Industrie.
Im Kosmetikbereich wurde nach und nach ein Verbot von Tierversuchen erreicht, vor allem durch den Einsatz des Deutschen Tierschutzbundes:
Verbot von Tierversuchen für die fertigen Kosmetikprodukte in Deutschland
Verbot von Tierversuchen für fertige Kosmetikprodukte in der EU
Verbot von Tierversuchen in der EU für neue Rohstoffe, die ausschließlich in Kosmetika eingesetzt werden (für Rohstoffe, die auch in anderen chemischen Produkten eingesetzt werden, sind nach wie vor Tierversuche bei der Neuzulassung vorgeschrieben).
Import- und Verkaufsverbot in der EU für Kosmetika mit Inhaltsstoffen, die ausschließlich in Kosmetika eingesetzt werden und an Tieren gestestet worden sind.
Ab 1998 gilt auch für fertige Wasch- und Reinigungsmittel in Deutschland ein Verbot von Tierversuchen.
Für die Rohstoffe aber, die in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt werden, muss lt. Chemikalien- und Gefahrstoffverordnung sowie weiterer nationaler und EU-Verordnungen der Nachweis für die toxikologische Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt erbracht werden. Dafür sind Tierversuche zwingend vorgeschrieben. Die neue EU-REACH Verordnung schreibt zudem vor, dass alle genutzten Altchemikalien bis zum 1. Juni 2018 in Giftigkeitsprüfungen nachgetestet werden müssen, wenn nicht ausreichende Unterlagen vorhanden sind.
Wissenschaftlich anerkannte Alternativmethoden zu Tierversuchen gibt es derzeit nur für wenige Testanforderungen.
Laut dem Deutschen Tierschutzbund gibt es keinen Stoff, von dem wirklich gesagt werden könnte, er sei noch nie an Tieren getestet worden - irgendwann und irgendwo in der Welt. Selbst mit unseren alltäglichsten Nahrungsmitteln Wasser und Salz wurden Versuche an Tieren durchgeführt! Dies ist der Grund, dass auch der Zertifizierungsverband der deutschen Naturkosmetik-Hersteller (BDIH) empfiehlt, die Bezeichnung „ohne Tierversuche“ nicht für Werbezwecke einzusetzen. Die Bezeichnung „ohne Tierversuche“ wurde bereits mehrfach von Gerichten als unlauterer Wettbewerb verboten (OLG Frankfurt v. 22.12.1988; OLG Düsseldorf v. 17.5.1990; LG Köln v. 5.6.1990; OLG Stuttgart v. 30.4.1999).
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