Tierschutz

 

Sonett Tierschutzerklärung in der Fassung der Norwegischen Tierschutz-Allianz, Dyrevernalliansen, Oslo

  • Wir testen weder unsere Endprodukte an Tieren, noch beauftragen wir Dritte dies für uns zu tun.
  • Es ist uns bewusst, dass alle Inhaltsstoffe zu irgendeinem Zeitpunkt an Tieren getestet worden sein könnten. Wir haben niemals Inhaltsstoffe der Sonett-Produkte an Tieren getestet, noch haben wir Dritte beauftragt dies zu tun. Auch in Zukunft werden wir keine Inhaltsstoffe an Tieren testen, noch werden wir Dritte beauftragen dies zu tun.
  • Wir verlangen von unseren Lieferanten Nachweise, dass die Rohstoffe nicht an Tieren getestet wurden, noch dass Dritte beauftragt wurden dies zu tun.
  • Wir führen keine Tierversuche durch zur Prozessoptimierung, noch beauftragen wir Dritte dies für uns zu tun.
  • Unsere Produkte werden nicht in Länder exportiert wo für deren Zulassung Tierversuche per Gesetz vorgeschrieben sind.
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    Informationen zum Thema Tierversuche

    Sonett ist Pionier für ökologische Wasch- und Reinigungsmittel seit über 37 Jahren. Tierversuche widersprechen vollständig unserem ethischen als auch unserem wissenschaftlichen Verständnis. Deshalb hat Sonett noch nie Tierversuche durchgeführt und auch nicht in Auftrag gegeben.

     

    Vielmehr unterstützen wir seit Jahren die Akademie des Deutschen Tierschutzbundes, die intensiv an der Entwicklung alternativer Testmethoden zu Tierversuchen arbeitet.

     

    Sonett lehnt grundsätzlich jegliche Tierversuche mit Nachdruck ab. Tiere sind Schmerz empfindende, fühlende und leidende Wesen, deshalb sind Tierversuche ethisch nicht vertretbar. Hinzu kommt, dass die Aussagekraft der durch Tierversuche gewonnen Daten durchaus angezweifelt werden kann, da sie in der Regel nicht einfach auf Menschen übertragbar sind. 

     

    Bitte unterstützen Sie mit uns die Akademie des Deutschen Tierschutzbundes in ihrer Arbeit an der Entwicklung alternativer Testmethoden:

     

     

     

    Aktueller Gesetzesstand

    Aus der Tierverwendungsstatistik 2009 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erfahren wir, dass ca. 34% der Tierversuche in Deutschland in der biologischen Grundlagenforschung geschehen, 39% in der medizinischen Forschung, 24% für Wissenschaft und Ausbildungszwecke und ca. 4% in der chemischen Industrie. 

     

     

    Entwicklungen im Bereich der Kosmetik

    Im Kosmetikbereich wurde nach und nach ein Verbot von Tierversuchen erreicht, vor allem durch den Einsatz des Deutschen Tierschutzbundes:

     

    1998

    Verbot von Tierversuchen für die fertigen Kosmetikprodukte in Deutschland

     

    2004

    Verbot von Tierversuchen für fertige Kosmetikprodukte in der EU 

     

    2009

    Verbot von Tierversuchen in der EU für neue Rohstoffe, die ausschließlich in Kosmetika eingesetzt werden (für Rohstoffe, die auch in anderen chemischen Produkten eingesetzt werden, sind nach wie vor Tierversuche bei der Neuzulassung vorgeschrieben).

     

    2013

    Import- und Verkaufsverbot in der EU für Kosmetika mit Inhaltsstoffen, die ausschließlich in Kosmetika eingesetzt werden und an Tieren gestestet worden sind.

     

     

    Entwicklungen im Bereich Wasch- und Reinigungsmittel

    Ab 1998 gilt auch für fertige Wasch- und Reinigungsmittel in Deutschland ein Verbot von Tierversuchen.

     

    Für die Rohstoffe aber, die in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt werden, muss lt. Chemikalien- und Gefahrstoffverordnung sowie weiterer nationaler und EU-Verordnungen der Nachweis für die toxikologische Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt erbracht werden. Dafür sind Tierversuche zwingend vorgeschrieben. Die neue EU-REACH Verordnung schreibt zudem vor, dass alle genutzten Altchemikalien bis zum 1. Juni 2018 in Giftigkeitsprüfungen nachgetestet werden müssen, wenn nicht ausreichende Unterlagen vorhanden sind. 

     

    Wissenschaftlich anerkannte Alternativmethoden zu Tierversuchen gibt es derzeit nur für wenige Testanforderungen.

     

    Laut dem Deutschen Tierschutzbund gibt es keinen Stoff, von dem wirklich gesagt werden könnte, er sei noch nie an Tieren getestet worden - irgendwann und irgendwo in der Welt. Selbst mit unseren alltäglichsten Nahrungsmitteln Wasser und Salz wurden Versuche an Tieren durchgeführt! Dies ist der Grund, dass auch der Zertifizierungsverband der deutschen Naturkosmetik-Hersteller (BDIH) empfiehlt, die Bezeichnung „ohne Tierversuche“ nicht für Werbezwecke einzusetzen. Die Bezeichnung „ohne Tierversuche“ wurde bereits mehrfach von Gerichten als unlauterer Wettbewerb verboten (OLG Frankfurt v. 22.12.1988; OLG Düsseldorf v. 17.5.1990; LG Köln v. 5.6.1990; OLG Stuttgart v. 30.4.1999).

     

     

     

    Sonett 2014

 

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