Abfüllen von Sonett Produkten im Laden. 
Was ist zu berücksichtigen?

In den letzten Wochen wurden Läden, die Produkte zum Abfüllen anbieten, vermehrt vom Eichamt kontrolliert.

Zu den schon bestehenden, unten genannten Empfehlungen bitten wir Sie, in Zukunft auch folgende Punkte beim Abfüllen der Sonett Produkte zu beachten:

  • Bitte geben Sie den Grundpreis je Liter (bei Verkauf nach Volumen) bzw. je Kilogramm (bei Verkauf nach Gewicht) auf dem Produkt an.


  • Wenn nach Gewicht abgefüllt wird, muss das Tara-Gewicht der Leerflaschen vor dem Abfüllen erfasst werden und dann nach der Abfüllung zur Ermittlung des Preises eine erneute Wägung erfolgen. Das produktspezifische Gewicht kann anhand der von Sonett zur Verfügung gestellten Gewichtstabelle ermittelt werden.


  • Wenn nach Volumen abgefüllt wird, muss die offen verkaufte Ware in flüssiger oder pastöser Form nach Volumen gekennzeichnet sein (nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 Fertigpackungsverordnung), d. h. ein Verkauf der Ware nach „Augenmaß“ in Originalgebinden ist nicht zulässig. Dies kann erfolgen, indem nur in Gefäße mit angegebenen Füllstrichen abgefüllt wird.


  • Die Neuregelung der Ende Mai in Kraft tretenden Preisangabenverordnung gibt Ihnen allerdings die Möglichkeit, zum Zweck der Selbstabfüllung zusätzlich den Grundpreis nach Gewicht anzugeben, so dass auf Basis dieses Grundpreises eine eichrechtlich korrekte Abrechnung nach Wägung an der Kasse erfolgen kann.

 

    Download Sonett Artikel-Gewichtstabelle für Nachfüllstationen

 

 

Empfehlungen für das Abfüllen im Laden, um Unfälle und Verwechslungen zu vermeiden und die richtige Kennzeichnung des abgefüllten Produktes zu gewährleisten:

  • Abfüllstationen im Laden bitte außer Reichweite von kleinen Kindern einrichten.


  • Die Abfüllung sollte vorzugsweise von Mitarbeiter*innen vorgenommen werden, die dann die Übereinstimmung von Etikett und Inhalt gewährleisten.


  • Wasch- und Reinigungsmittel möglichst nur in Originalflaschen abfüllen. Für Kund*innen, die keine Originalflasche mitbringen, gibt es die Möglichkeit, die entsprechenden Etiketten als PDF-Datei von der Sonett Homepage herunterzuladen, auf Selbstklebeetiketten auszudrucken und auf die mitgebrachten und befüllten Flaschen aufzukleben. Diese Etiketten enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.

  • Die Sonett Produkte dürfen nicht in Lebensmittelflaschen abgefüllt werden.


  • Desinfektionsmittel oder andere mit Gefahrsymbolen gekennzeichnete Produkte sollten aus Sicherheitsgründen nicht selbst von den Kund*innen im Laden abgefüllt werden.

Etikettenformat:
Höhe 7,42 cm, Breite 10,49 cm, Seitenformat 21 x 29,69 cm
(Etiketten in Zeile: 2, Etiketten in Spalte: 4)


Beim Austausch der Pumpe vom leeren Kanister zum neuen Kanister sollte die Pumpe mit Wasser durchgespült werden und vor dem Einsetzen in den neuen Kanister mit der Sonett Flächendesinfektion eingesprüht werden - bei einer Einwirkzeit von 15 Minuten.

 

 

 

 

 


 

 

 

Sonett Abfüllstationen

 

 

 

Abfüllen aus Kanistern

Sie können die Kanister mit Abfüllpumpen direkt in Ihr Verkaufsregal stellen.

Beim Abfüllen kann es natürlich immer zum Nachtropfen kommen, deswegen wäre eine Tropfunterlage empfehlenswert, z. B. Untersetzer, Eimerchen o. Ä. Als edle Variante können wir auf Wunsch eine Abtropfrinne aus Edelstahl anbieten, mit einem Gitter, auf das die Flaschen gestellt werden.

 

 

 

Sonett Abfüllstation mit Hebelpumpen

Abfüllstation mit 2 Füllstellen - für 10 L und 20 L Kanister. Im Unterschrank ist Platz für 2 Kanister zum Abfüllen und 2 Kanister als Vorrat.

 

Mehr Informationen beratung@sonett.eu


 

 

 

 

 

 

 

Nachfüllpass für Sonett Produkte

Unser Sonett Nachfüllpass ist als Treue-Aktion für Kund*innen gedacht und macht es Ladner*innen möglich, nach 10-maligem Nachfüllen die Kund*innen mit einer 1-Liter-Gratisfüllung zu beschenken.

 

Die Nachfüllpässe können unter beratung@sonett.eu bestellt werden.

 

‣ Download Infoblatt


 

 

 

 

Sonett Nachfüllsticker

So werden die Kund*innen bereits beim Einkauf und auch zu Hause daran erinnert, dass die Möglichkeit besteht, die Produkte im Laden wieder nachzufüllen.

 

Die Nachfüllsticker können unter beratung@sonett.eu bestellt werden.


 

 

MEHRWEG statt EINWEG -
Die „Kreislaufwirtschaft“ der SONETT Kanister

SONETT unterstützt seit über 20 Jahren das Nachfüllen der Sonett Produkte im Laden und bietet dafür viele Produkte in 10 L und 20 L Kanistern an sowie das entsprechende Nachfüll–Equipment. In 2019 haben wir unser Projekt “Kanister-Kreislauf“ gestartet mit dem Ziel, 10 L und 20 L Sonett Kanister, nach Nutzung durch die Kundschaft, wieder zurückzuholen, zu reinigen und neu zu befüllen. An diesem Projekt sind derzeit mehr als 250 Läden beteiligt. Seit 2020 können Kanister auch über den Großhandel retourniert werden.

 

 

Warum kein Recycling über den Gelben Sack?

Der Ausgangspunkt für die Einführung des Dualen Systems vor 30 Jahren war die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe mit Blick auf die knapper werdenden Ressourcen.

Die Realität heute sieht jedoch so aus, dass lt. Spiegelbericht (4/2019) nur 17,3 % des gesammelten Kunststoffs wieder zu neuen Kunststoffprodukten verarbeitet wird. Laut Henning Wilts, Experte für Kreislaufwirtschaft aus Wuppertal, werden jedoch tatsächlich nur noch 5,6 % zu neuem Kunststoff verarbeitet, da viele Verbundmaterialien nicht mehr zu recyceln sind. Der Rest wird verbrannt. Das Duale System kann also bzgl. Rohstoffrückgewinnung als nahezu gescheitert betrachtet werden.

 

Die Ökobilanz des SONETT Kanister-Kreislaufs


1. Grundlagen der Berechnung

Berechnet wurde der CO₂-Verbrauch der 10 L und 20 L Kanister von der Neuherstellung und Anlieferung bei Sonett als CO₂e (äquivalent), eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase.

Für die Berechnung der CO₂-Einsparung wurden die CO₂-Emissionen für Rücktransport, Transportkarton und Reinigung der Kanister ermittelt und einbezogen.

 

2. Ergebnisse der Berechnungen

(Studie von viacero 2021)

Einsparung bei Wiederbefüllung:

10 L Kanister:         50 % CO₂e

20 L Kanister:         54 % CO₂e

 

Kanister-Kreislaufsystem versus Bag-in-Box-System

Die Ausgangsidee der Unverpackt-Laden-Bewegung war, auf Einwegverpackungen im Laden zu verzichten und die Vermeidung von Verpackungsabfall. Vor dem Hintergrund dieser Idee kann man feststellen, dass das Bag-in-Box-System ein Einwegsystem ist und bei jedem Gebrauch Kunststoffabfall erzeugt, da die Folie mit Auslaufhahn ein Verbund aus mehreren Kunststoffarten ist. Sie kann zwar über den Gelben Sack entsorgt werden, stellt aber ein Problem für das Recycling dar und wird deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit verbrannt. Hinzu kommt der CO₂-Ausstoß für das Recyceln des Kartonbehälters.

Ergebnis Vergleichsstudie Kanister/Bag-in-Box,

durchgeführt von viacero 2021:

  • 10-mal 10 L Kanister im Kreislauf geführt, erzeugt 8,53 kg CO₂e inkl. Transport und Reinigung.
  • 10-mal 10 L Bag-in-Box benutzt, erzeugt 13,01 kg CO₂ inkl. Entsorgung.

 

Beim Kanister-Kreislaufsystem von SONETT geht kein Verpackungsrohstoff verloren und es entsteht kein Restmüll. Werden die Kunststoffbehälter sorgfältig behandelt, können diese viele Male im Kreislauf von Befüllen – Nutzen – Wiederbefüllen geführt werden.

 

 

 

 

 

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