Durch die Übertragung der Gesellschafteranteile an die Stiftung Sonett ist das Unternehmen nicht mehr vererbbar und auch nicht verkaufbar. Es soll ausschließlich von den Menschen geführt werden, die dafür am besten geeignet sind.
Gewinne gehören, nach unserem Verständnis, nicht privaten Anteilseignern oder Investoren, auch nicht den Geschäftsführer*innen und auch nicht den Mitarbeiter*innen. Wir verstehen Gewinne vielmehr als Gemeingut, das sowohl der Entwicklung des Unternehmens als auch der gesamten Gesellschaft zugutekommen soll.
Ein großer Teil der Sonett Gewinne verbleibt daher als Investitionsrücklage im Unternehmen, ein anderer Teil wird jährlich, je nach Ertragslage, an Mitarbeiter*innen ausgeschüttet und ein weiterer Teil fließt über die Stiftung Sonett gemeinnützigen Projekten zu.
Die Stiftung Sonett ist als gemeinnützig anerkannt. In jedem Jahr geht ein Teil der Gewinne der Sonett GmbH als Zustiftung an die Stiftung Sonett. Dadurch bauen wir kontinuierlich ein Stiftungsvermögen auf, das mit den Zinserträgen aus diesem Vermögen gemeinnützig tätig wird. Durch die Stiftung Sonett fördern wir u. a. Wasserforschung, Greenpeace und Foodwatch und insbesondere biologisch-dynamische Saatgutforschung und den Bodenfruchtbarkeitsfonds.
Dadurch fließen Gewinne dorthin zurück, woraus sie eigentlich entstanden sind, nämlich an das Geistesleben.
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